Übersetzung von Handelsregisterauszügen

Symbolbild für die Übersetzung von Handelsregisterauszügen; zwei Dokumente "Handelsregisterauszug" und "Commercial Registaer Extract" in deutscher und englischer Sprache

Ein Handelsregisterauszug enthält wichtige Angaben zu einem Unternehmen, beispielsweise zur Firma, zum Sitz, zum Unternehmensgegenstand, zu den vertretungsberechtigten Personen und gegebenenfalls zum Stamm- oder Grundkapital.

Für internationale Geschäftsbeziehungen, Firmengründungen, Vertragsabschlüsse oder die Vorlage bei ausländischen Behörden und Institutionen kann eine Übersetzung des Handelsregisterauszugs erforderlich sein. Das Übersetzungsbüro Hartmann fertigt fachgerechte Übersetzungen von Handelsregisterauszügen ins Englische und in weitere Sprachen an – bei Bedarf mit Beglaubigung.

Beglaubigte Übersetzungen von Handelsregisterauszügen

Handelsregisterauszüge werden häufig zur Vorlage bei Behörden, Gerichten, Banken oder Geschäftspartnern im Ausland benötigt. Je nach Verwendungszweck kann eine beglaubigte Übersetzung verlangt werden.

Für die Sprachkombinationen Deutsch - Englisch und Deutsch - Russisch fertige ich als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer beglaubigte Übersetzungen persönlich an. Für weitere Sprachen arbeite ich mit entsprechend qualifizierten und beeidigten beziehungsweise ermächtigten Übersetzern zusammen.

Welche Anforderungen gelten für die Übersetzung?

Die Anforderungen können je nach Land und empfangender Stelle unterschiedlich sein. Bitte klären Sie deshalb vorab, ob eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird und ob zusätzliche Voraussetzungen – beispielsweise eine Apostille oder Legalisation – erfüllt sein müssen. Gern unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung der benötigten Übersetzung.